In Hamburg besteht eine generelle Anleinpflicht für Hunde. Durch das Ablegen einer Gehorsamsprüfung nach § 4 des
Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden, kann der Hund von der Anleinpflicht befreit werden (§ 9).
Die Befreiung ist nur gültig für die Person, die die Prüfung erfolgreich abgelegt hat.
In der Prüfung muss der Halter nachweisen, dass er seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat und so halten und führen kann, dass von diesem
voraussichtlich keine Gefahren oder erhebliche Belästigungen für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen.
Für gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Absatz 1 bis 3, sowie für Hunde, für die ein Maulkorb- bzw. unbeschränkter Leinenzwang angeordnet
worden ist, kann keine Leinenbefreiung erteilt werden.
Hunde, die jünger als 12 Monate sind, sind von der Anleinpflicht befreit (§ 9, Absatz 9).
Prüfungsinhalte
sind:
- Verhalten von Hundeführer und Hund in verschiedenen Alltagssituationen
- Konfrontationen mit Artgenossen
- Abrufen unter Ablenkung
- Leinenführigkeit
- Sitz – Platz – Steh - Kommandos. Ruhiges Verweilen
Folgende Hilfsmittel dürfen bei der Prüfung verwendet werden
- Festschnallbares Halsband oder Halsband mit
Zugstopp, Halti, Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)
- Leine
- Pfeife
- Futter oder Spielzeug als Belohnung ist
zulässig. Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt
Folgende Unterlagen sind zur Prüfung mitzubringen
- Personalausweis oder Reisepass mit
Meldebestätigung
- Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden
Hundes mit eingetragener Chipnummer
- Haftpflicht-Versicherungsnachweis
- Anmeldebescheinigung
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www.hundegesetz.hamburg.de